Energieausweis

Die gesamte Kalkulation und Anfertigung Ihres Energieausweises liegt in unseren Händen.

Gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) muss der Verkäufer oder Bestandgeber in den Immobilieninseraten spezifische Angaben zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes oder Objekts machen und beim Verkauf oder der In-Bestand-Gabe (Vermietung/Verpachtung) dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis präsentieren und überreichen.

Der Energieausweis ist ein Zertifikat, das die gesamte Energieeffizienz eines Bauwerks offenbart. Jedoch verspricht er keinesfalls eine fixe Energieeffizienz. Die Ausprägung desselben ist abhängig von der individuellen Nutzung.

Ein Bauwerk gemäß dieser Verordnung ist eine Struktur mit Überdachung und Mauern, deren Raumklima mithilfe von Energie reguliert wird, sei es durch Erwärmung oder Kühlung, und das sowohl für das gesamte Gebäude als auch für einzelne Gebäudeteile, die als eigenständige Nutzungsobjekte gestaltet sind.

Der Verkäufer oder Vermieter muss dem potenziellen Käufer oder Mieter rechtzeitig vor Vertragsabschluss einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis präsentieren und spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung überreichen.

Verstöße gegen die Informations- oder Vorlage- bzw. Aushändigungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu € 1.450,-- belegt werden.